Allgemeine Geschäftsbedingungen
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werden vertreten durch:
D-10117 Berlin
Tel +49 (0) 30/84 85 90
E-mail info@quadriga.eu
www.quadriga.eu
Geschäftsführer: Rudolf Hetzel, Torben Werner
HRB 93290 Amtsgericht Charlottenburg
§ 1 Leistung, Anzeigenvertrag, Geltungsbereich
(1) Die Leistung der oben genannten Jobbörsen (Auftragnehmer) besteht im Betrieb der
jeweilig Online-Plattform für die Schaltung von Stellenanzeigen, Bannern und
sonstigen Online-Werbeformen. “Anzeigenvertrag” im Sinne der nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Vertrag in dem gewerblichen
Unternehmen (Auftraggeber) das Recht eingeräumt wird, auf den jeweiligen
Stellenbörsen die vereinbarten Werbeformen anzuzeigen.
(2) Für den Anzeigenvertrag gelten ausschließlich unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer
stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Der Anzeigenvertrag ist dann zu Stande gekommen, wenn der Auftraggeber nach schriftlicher Auftragserteilung auf Basis der Preisliste eine Auftragsbestätigung oder eine Rechnung per EMail erhält und dieser innerhalb zwei Arbeitstagen nicht widerspricht.
§ 3 Recht auf Ablehnung
(1) Der Auftragnehmer behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen ihres Inhalts, der
Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten
Grundsätzen abzulehnen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt der Stellenanzeige
gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt oder
wenn eine Veröffentlichung für den Auftragnehmer aus sonstigen Gründen nicht
zumutbar ist.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Stellen- und sonstige Anzeigen oder
Bannerwerbung, deren Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen
die guten Sitten verstoßen, sofort und ohne vorherige Benachrichtigung des
Auftraggebers aus dem Angebot zu nehmen. Der Auftraggeber wird von einer solchen
Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch entsteht für
Auftraggeber hierdurch nicht.
§ 4 Inhalte der Anzeige, Ansprüche Dritter
(1) Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der zur
Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein
der Auftraggeber die Verantwortung. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die
Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter
freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages
gegen ihn erwachsen könnten.
(2) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrechte benutzt
werden, wird hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Auftraggeber
sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.
§ 5 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Bei vom Auftragnehmer gestalteten Anzeigen verbleiben die Urheber- und sonstige
Leistungsrechte in vollem Umfang beim Auftragnehmer. Mit Zahlung des Entgelts für
die Gestaltung der Anzeige erwirbt der Auftraggeber ein Nutzungsrecht für diese
spezielle Anzeige. Er kann diese Anzeige für die Einschaltung auf den oben genannten
Stellenbörsen nutzen. Darüber hinausgehende Nutzung, dieser speziellen Anzeige auf
die Homepage des Auftraggebers und auf die Seiten anderer Anbieter zu verlinken,
bedürfen einer weiteren schriftlichen Erlaubnis.
(2) Für Anzeigen und Banner, die vom Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten
gestaltet wurden, erhält der Auftragnehmer das Nutzungsrecht insofern, dass er die
Anzeige auf den oben genannten Stellenbörsen gemäß dem Auftrag veröffentlichen
kann.
§ 6 Beginn der Veröffentlichung Erfüllung der vertraglichen Leistung
Der Beginn der Veröffentlichung und somit die Erfüllung der vertraglichen Leistung für den Auftraggeber erfolgt zum schriftlich vereinbarten, in der Auftragsbestätigung dokumentierten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich nach Abschluss des Anzeigenvertrages. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, zur Veröffentlichung im Internet geeigneter Anzeigenmittel oder von Unterlagen und Daten, aus denen eine Anzeige gestaltet und im Internet veröffentlicht werden kann.
§ 7 Entgelte, Verzug
(1) Der Auftraggeber zahlt an die Helios Media GmbH für seine Anzeigenschaltung die in
der Auftragsbestätigung festgelegten Entgelte. Für die Gestaltung der Preise ist jeweils
die aktuelle, gültige Preisliste maßgebend.
(2) Die Rechnung wird von der Helios Media GmbH unverzüglich bei
Veröffentlichungsbeginn der Anzeige erstellt und dem Auftraggeber übersandt. Die
Rechnung ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb von 14 Tagen.
(3) Falls wir in der Lage sind, einen höheren als den gesetzlichen Verzugsschaden
nachzuweisen, sind wir berechtigt diesen geltend zu machen.
§ 8 Ort der Veröffentlichung, Linking/Framing
(1) Das Entgelt entrichtet der Auftraggeber für die Veröffentlichung der
Stellenanzeige/Bannerwerbung auf den oben genannten Stellenbörsen
(2) Wir sind darüber hinaus berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Stellenanzeige auch
anderweitig, insbesondere durch E-Mail, oder Telefon zu verbreiten,
insbesondere gegenüber potentiellen Bewerbern und Anbietern. Es handelt sich
hierbei um zusätzliche und freiwillige Leistungen von uns, für welche dem
Auftraggeber keine Mehrkosten entstehen.
(3) Die Anzeige wird von uns sofort oder zeitnah nach Ablauf des Anzeigenvertrages oder
vorherigen Widerruf des Auftragnehmers aus dem Internet herausgenommen.
§ 9 Änderung des Anzeigeninhalts
(1) Der Auftraggeber bucht während der Laufzeit des Vertrages eine oder mehrere
Platzierungen in unseren Online Jobbörsen. Wird während dieser Laufzeit eine neue
textliche Gestaltung notwendig, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese
Änderungen auszuführen, sofern dies technisch und inhaltlich zumutbar ist.
Ausdrücklich ausgeschlossen sind solche Änderungen, die die Identität der
Stellenanzeige betreffen, durch deren Durchführung also eine andere als die
ursprünglich ausgeschriebene Stelle beworben würde.
(2) Änderungen, die mit geringem Aufwand durch uns zu bewirken sind, werden
kostenlos durchgeführt. Ist dies nicht der Fall, so werden aufwandsabhängige Kosten
für die gewünschte Änderung der Stellenanzeige berechnet. Für solche Änderungen ist
eine schriftliche Beauftragung durch den Auftraggeber notwendig.
§ 10 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard
entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Anzeige.
(2) Ein Fehler in der Darstellung der Stellenanzeige liegt insbesondere dann nicht vor,
wenn die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- oder -hardware
vorliegt, eine Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder ein
Rechnerausfall bei einem Internet-Access-Provider oder bei einem Online-Dienst
vorliegt oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf
sogenannten Proxy-Servern kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und
Online-Dienste das Programm nicht oder teilweise nicht abläuft oder technisch
bedingt ein Ausfall des Ad-Servers eintritt, der nicht länger als 24 Stunden
(fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich
vereinbarten Schaltung andauert.
(3) In den in Abs. 2 bezeichneten Fällen hat der Auftraggeber einen Anspruch auf
Verlängerung der Schaltung seiner Anzeige um die Dauer des Ausfalls.
(4) Bei von uns zu vertretender mangelhafter Wiedergabe der Stellenanzeige hat der
Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem
Umfang, in dem der Zweck der Stellenanzeige beeinträchtigt wurde. Sind wir hierzu
nicht bereit oder in der Lage, verweigern wir diese oder verzögert sie sich über
angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in
sonstiger Weise die Schaltung einer Ersatzanzeige fehl, so ist der Auftraggeber nach
seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder
Herabsetzung des Anzeigenpreises (Minderung) zu verlangen.
§ 11 Mängelrüge
Der Auftraggeber muss die geschaltete Anzeige unverzüglich nach der ersten Schaltung prüfen und etwaige Mängel unverzüglich rügen. Die Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung der Anzeige, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.
§ 12 Haftung
(1) Eine Haftung von uns sowie unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf
Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder
unerlaubter Handlung besteht nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren
Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen darf. Der
Haftungsausschluss gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit
oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.
(2) Soweit Kardinalpflichten in dem vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt werden, ist die
Haftung auf den Preis der Stellenanzeige begrenzt.
(3) Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte
Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und
typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht
beherrschbaren Schaden begrenzt.
§ 13 Aufbewahrung von Vorlagen Archivierung von Anzeigen
(1) Von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen für die Anzeigenerstellung
sind von uns nur auf besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers an diesen
zurückzusenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Beendigung
des Anzeigenvertrages.
(2) Wir sind nicht verpflichtet, nach Beendigung des Anzeigenvertrages die geschaltete
Anzeige aufzubewahren.
§ 14 Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom
Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten,
vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung
endet nicht mit der Beendigung des Vertrages.
(2) Der Auftraggeber wird hiermit unterrichtet, dass wir seine personenbezogenen Daten
in maschinenlesbarer Form speichern und für Vertrags- und Akquisitionszwecke
maschinell verarbeiten (Hinweis nach §33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz).
§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
(2) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
(3) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.